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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur
DWS RiesterRente Premium
 

 

Auf der Seite DWS RiesterRente Premium finden Sie einige Informationen zum Produkt und auf der Seite Vergleich DWS RiesterRente Premium/TopRente finden Sie übersichtlich dargestellt einige Informationen zu beiden Produkten.

Auf dieser Seite haben wir Ihnen Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Riester-Fondssparplan DWS RiesterRente Premium gegeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail. Kontaktdaten.

Bitte beachten Sie, dass für die Anlage von AVWL (Altersvorsorgewirksamen Leistungen) die Variante DWS RiesterRente Premium AVWL verwendet werden muss. Weitere Erläuterungen zu AVWL finden Sie auf den Seiten Altersvorsorgewirksame Leistungen und FAQ zu AVWL.

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  Häufig gestellte Fragen zur DWS Riester Rente Premium

Sie finden bei uns außerdem FAQ’s zu weiteren Themen auf den verlinkten Seiten: FAQ zur Riester-Förderung, FAQ zur DWS TopRente.

1. Ich möchte Altersvorsorgewirksame Leistungen in meinen Riester-Vertrag einzahlen. Welches Produkt kann ich dann wählen?

    Für Riester-Sparer, die von ihrem Arbeitgeber Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) erhalten und in ihren Riester-Vertrag einzahlen möchten, bieten wir eine spezielle Variante an: DWS RiesterRente Premium AVWL. Die AVWL können Sie nur dann erhalten, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber AVWL-Leistungen anstelle der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) zahlt. Weitere Erläuterungen zu AVWL finden Sie auf den Seiten Altersvorsorgewirksame Leistungen und FAQ zu AVWL.
    Für Riester-Sparer, die keine AVWL einzahlen, bieten wir die “normale” DWS RiesterRente Premium an.

2. Wie hoch ist das Höchsteintrittsalter bei der DWS RiesterRente Premium?

    Wichtig ist, dass immer eine Mindestvertragslaufzeit von 25 Jahren bis zum Rentenbeginn eingehalten werden muss.

3. Kann ich auf meinen Riestervertrag überweisen?

    Bei der normalen DWS RiesterRente Premium nicht. Einzahlungen sind bei der “normalen” DWS RiesterRente Premium nur per Lastschrift möglich. Hierbei können Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich eingezogen werden.
    Wenn Sie Altersvorsorgewirksame Leistungen AVWL erhalten, können Sie die Variante DWS RiesterRente Premium AVWL eröffnen. Bei dieser Variante sind Einzahlungen per Überweisung möglich. Beachten Sie bitte die Besonderheiten zur DWS RiesterRente Premium aus AVWL. In dieser Variante sind auch Beiträge als Arbeitgeber-Überweisung möglich.

4. Wie hoch ist der Mindestbeitrag?

    Der Mindestbeitrag beträgt 25 Euro pro Monat bzw. 300 Euro pro Jahr. Dies gilt allerdings nicht für Verträge, die sich ausschließlich aus Zulagen speisen. Auch Verträge mit dem gesetzlichen Mindestbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr sind möglich.

5. Kann ich meinen Beitrag erhöhen oder verringern?

    Ja. Änderungen der Beitragszahlung sind jederzeit rechtzeitig zum Zahlungstermin möglich, indem man dies schriftlich der DWS mitteilt.
    Wir halten für unsere Kunden Musterbriefe für Vertrags-Änderungen bereit, damit sie schnell und bequem Vertragsänderungen vornehmen können.

6. Sind auch Einmalbeiträge möglich?

    Ja. Bei der DWS Riester Rente Premium sind bis zum 55. Geburtstag auch Einmalbeiträge möglich. Teilen Sie der DWS schriftlich mit, welchen Betrag Sie einmalig einzahlen möchten. Dieser wird dann durch die DWS von Ihrem Konto abgebucht.
    Wir halten für unsere Kunden Musterbriefe für Sondereinzahlungen bereit, damit sie die Sondereinzahlung schnell und bequem veranlassen können.

7. Sind in den jährlichen Höchstbeiträgen im Antrag bereits die Zulagen enthalten?

    Nein. Der Beitrag im Antragsformular entspricht Ihrem Eigenbeitrag. Die Zulagen kommen zusätzlich in Ihren Vertrag.

8. Kann ich mit meinem Ehepartner zusammen eine DWS RiesterRente Premium eröffnen?

    Nein. Jeder muss einen eigenen Vertrag abschließen.

9. Wie bekomme ich meine Zulagen?

    In unserem Antragspaket zur DWS RiesterRente Premium ist bereits ein Dauerzulagenantrag enthalten. Senden Sie uns diesen einfach zusammen mit Ihren Antragsunterlagen zu. Dann beantragt die DWS jedes Jahr automatisch Ihre Zulage. Bitte teilen Sie der DWS spätere Änderungen der im Formular angegebenen Daten mit.

10. Können auch Vermögenswirksame Leistungen VL oder Altersvorsorgewirksame Leistungen AVWL in die DWS RiesterRente Premium fließen?

    Derzeit können leider keine vermögenswirksamen Leistungen VL in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Möglich sind derzeit lediglich bei der DWS RiesterRente Premium AVWL (nicht bei der DWS TopRente) Altersvorsorgewirksame Leistungen AVWL, die der Arbeitgeber in den Vertrag überweisen kann. Dazu ist aber ein gesonderter Antrag notwendig.
    Altersvorsorgewirksame Leistungen AVWL können Sie nur erhalten, wenn Ihr Unternehmen einem Tarifvertrag angehört, der vorsieht, dass anstelle der Vermögenswirksamen Leistungen VL nur Altersvorsorgewirksame Leistungen AVWL gezahlt werden. Dies ist z.B. in der Elektro- und Metall-Industrie der Fall. Hier gibt es einen entsprechenden Tarifvertrag mit der IG Metall. Aber auch weitere Branchen können entsprechende Regelungen vereinbart haben.
    Sprechen Sie dazu einfach Ihren Arbeitgeber an.
    Beachten Sie bitte die Besonderheiten zur DWS RiesterRente Premium aus AVWL.

11. Kann ich vorzeitig über meinen Riester-Vertrag verfügen?

    Eine vorzeitige Verfügung über Ihr Guthaben bedeutet eine Kündigung Ihres Vertrages. Das hat zur Folge, dass Sie Ihre staatliche Förderung zurückzahlen müssen.

12. Wann erhalte ich meine Riester-Rente?

    Die Auszahlung Ihrer Riester-Rente beginnt frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres bzw. zum Beginn des Jahres, welcher auf den Eintritt der gesetzlichen Rente folgt.

13. Was bedeutet die Höchststandssicherung?

    Die RiesterRente Premium bietet ab dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit, die monatlichen Höchststände zu fixieren. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Anlage nicht mehr unter den bis dahin erreichten Stand sinken kann, sondern ab dann nur noch Wertsteigerungen möglich sind. Nähere Infos siehe Option der Höchststandssicherung.

14. Muss ich mich für die Höchststandssicherung sofort entscheiden?

    Nein. Die DWS wird sich vor Vollendung des 55. Lebensjahr mit dem Anleger in Verbindung setzen. Hierbei wird sie den Anleger über die Einzelheiten der Höchststandssicherung informieren.

15. Wie hoch kann die Aktienquote sein?

    Die Aktienquote der DWS Riester Rente Premium kann zwischen 0 und 100 Prozent liegen. Die Aktienquote kann auch wieder steigen, selbst wenn diese zwischenzeitlich auf 0 gefallen war.

16. Wie hoch sind die Ausgabeaufschläge?

    Es fallen keine Ausgabeaufschläge an. Allerdings werden den Beiträgen Abschluss- und Vertriebskosten entnommen: 5,5 % der Beitragssumme (bis zum geplanten Rentenbeginn) sowie 5% für Zulagen und Zuzahlungen. Die Abschlusskosten werden hierbei auf die ersten 5 Jahre verteilt.

17. Wie hoch ist die Depotgebühr?

    Sie beträgt zur Zeit 18,00 Euro pro Jahr.

18. Kann man einen bereits bestehenden Riester-Vertrag bei einem anderen Anbieter auf die DWS RiesterRente Premium übertragen?

    Das ist ohne Probleme möglich. Hierzu muss nur eine RiesterRente Premium abgeschlossen werden. Der bisherige Anbieter muss aufgefordert werden, das Vertragsguthaben auf die DWS zu übertragen.
    Sprechen Sie uns an, wir halten für unsere Kunden entsprechende Musterbriefe bereit. Weitere Informationen finden Sie hier: Anbieterwechsel.

19. Gibt es für den Kunden eine Rentengarantie?

    Da die Rentenhöhe von vielen Faktoren abhängig ist, kann keine Garantie für eine bestimmte Rentenhöhe ausgesprochen werden. Fest steht allerdings, dass mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive der Zulage für den Anleger zur Verfügung stehen müssen.

20. Für welche Fonds wird das Geld bei der Premium-Rente angelegt?

    Das Geld wird in Dachfonds investiert. Dafür steht die gesamte Palette der DWS zur Verfügung. Zusätzlich stehen Top-Fonds anderer Fondsgesellschaften zur Verfügung.

21. Wie erfährt der Kunde über Umschichtungen?

    Der Kunde hat die Möglichkeit, sich tagesaktuell über den Stand seines Vertrages zu informieren. Dazu wird dem Anleger ein Online-Konto eingerichtet. Alle Umschichtungen sowie Umsätze werden dort hinterlegt. Nutzt der Kunde diesen Service 6 Monate nicht, so erhält er von der DWS halbjährlich einen gedruckten Kontoauszug.

22. Wie wird das Geld des Anlegers in der Auszahlungsphase investiert?

    Auch in der Auszahlungsphase kann das Geld weiterhin aus einer Mischung aus Aktien und Rentenpapieren investiert sein.

23. Was ist, wenn der Kunde in der Auszahlungsphase verstirbt?

    Das Restguthaben wird in diesem Fall an die Erben des Verstorbenen ausbezahlt. Falls der hinterbliebene Ehepartner einen eigenen Riester-Vertrag hat, kann das Geld sogar förderunschädlich in diesen Vertrag übertragen werden, andernfalls werden die Förderungen in Abzug gebracht.

© Rhenus Finanzen  2006-2018

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