Um die Beiträge steuerlich geltend machen zu können, hat der Gesetzgeber die Begünstigung an ein paar Bedingungen geknüpft. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Rente auch tatsächlich für die Altersvorsorge des Einzelnen eingesetzt wird:
- Monatliche Rente darf frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden.
- Es darf nur eine monatliche, lebenslange Rente gezahlt werden; Auszahlungen in einem Betrag oder auch Teilbetrag sind nicht zugelassen.
- Die Rentenansprüche dürfen nicht übertragbar, beleihbar, vererblich, veräußerbar oder kapitalisierbar sein.
Die Nichtvererbbarkeit bedeutet aber keinen Ausschluss einer Hinterbliebenen-Absicherung. Vielmehr können die Versicherungsansprüche mit einer zusätzlichen Hinterbliebenen-Absicherung kombiniert werden, wodurch der Ehegatte als auch die kindergeldberechtigten Kinder abgesichert werden können.
Die Rürup-Rente kann ebenfalls in einem gewissen Umfang eine ergänzende Absicherung für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorsehen.
Alle Produkte, die die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen für eine staatlich geförderte Basis-Rente erfüllen, erhalten eine Zertifizierung, die die Absetzbarkeit der Beiträge erst ermöglicht. Die DWS BasisRente Komfort erfüllt diese Bedingungen selbstverständlich und hat die Zertifizierung schon erhalten.
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