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Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)

In manchen Branchen gibt es Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL), die wir Ihnen auf dieser Seite kurz vorstellen möchten. Selbstverständlich können Sie auch bei uns einen Vertrag für die Anlage Ihrer AVWL abschließen und erhalten zusätzlich noch Sonderkonditionen für den Abschluss eines solchen Riester-AVWL-Vertrages: DWS RiesterRente Premium aus AVWL.

Fragen Sie einfach Ihren Arbeitgeber, ob auch Sie AVWL erhalten können!

  AVWL - Altersvorsorgewirksame Leistungen

In einigen Branchen bzw. Unternehmen gibt es Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) als regelmäßige Geldleistungen des Arbeitgebers, mit denen die Altersvorsorge der Arbeitnehmer unterstützt werden soll. Diese werden i.d.R. anstelle von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) gezahlt. Bei AVWL überweist der Arbeitgeber den AVWL-Betrag direkt in einen AVWL-Vertrag (z.B. die DWS RiesterRente Premium AVWL). Als AVWL-Verträge können nur Riester-Verträge verwendet werden und zudem müssen diese die Einzahlung von AVWL zulassen. Die DWS RiesterRente Premium AVWL bietet diese Möglichkeiten. Zudem erhalten Sie bei uns attraktive Sonderkonditionen für diesen AVWL-Riester-Vertrag.

Neben den Arbeitgeber-Leistungen kann der Arbeitnehmer i.d.R. zusätzlich eigene Einzahlungen leisten und für alle Einzahlungen ganz normal die staatliche Riester-Förderung in Anspruch nehmen.

Einzahlungen können in den folgenden drei Arten erfolgen:

    • AVWL-Beitrag des Arbeitgebers per Überweisung durch den Arbeitgeber (Arbeitgeber-Anteil der AVWL)
    • AVWL-Beitrag des Arbeitnehmers per Überweisung durch den Arbeitgeber (Arbeitnehmer-Anteil der AVWL)
    • Private Einzahlungen des Arbeitnehmers durch Überweisung direkt vom Konto des Arbeitnehmers.

Wichtig ist, dass AVWL-Beiträge immer vom Arbeitgeber überwiesen werden. Wenn der Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitgeber-Anteil einen Arbeitnehmer-Anteil leisten möchten, dann wird dieser dem Arbeitnehmer auf seiner Gehaltsabrechnung entsprechend belastet.
Wenn der Arbeitnehmer also zusätzlich zu den Arbeitgeber-Leistungen noch weitere Einzahlungen vornehmen möchte, dann kann er dies entweder in Form von Arbeitnehmer-Anteilen der AVWL vornehmen (der Arbeitgeber überweist  diese Beiträge dann auf den Vertrag) oder in Form von privaten Einzahlungen per Überweisung durch den Arbeitnehmer von seinem privaten Girokonto.

Private Einzahlungen kann der Arbeitnehmer in Form von regelmäßigen monatlichen Überweisungen (z.B. per Dauerauftrag) oder in einmaligen bzw. unregelmäßigen Sonderzahlungen (z.B. zu Vertragsbeginn oder vom Weihnachtsgeld) vornehmen.

  AVWL - Anspruchsberechtigte und Höhe der Altersvorsorgewirksamen Leistungen

AVWL können Arbeitnehmer bzw. Auszubildende erhalten, wenn der Arbeitgeber diese anbietet. Die Altersvorsorgewirksamen Leistungen werden i.d.R. in Unternehmen gezahlt, die in den Tarifverträgen anstelle von Vermögenswirksamen Leistungen die Zahlung von  Altersvorsorgewirksamen Leistungen vorsehen. Dazu gehören v.a. Unternehmen, bei denen die Arbeitnehmer entsprechend des Tarifvertrages mit der IG Metall bezahlt werden (in der Metall- und Elektro-Industrie). Aber auch in Unternehmen, die nicht diesen Tarifvertrag berücksichtigen, können prinzipiell AVWL gezahlt werden.

Um Anspruch auf AVWL zu haben, müssen Arbeitnehmer bzw. Auszubildende i.d.R. bereits 6 Monate ununterbrochen einem Unternehmen angehören, um in diesem Unternehmen AVWL zu erhalten. Fragen Sie am besten in Ihrer Personalabteilung oder dem Betriebsrat nach, ob die Anlage von Altersvorsorgewirksamen Leistungen anstelle von herkömmlichen VL (Vermögenswirksame Leistungen) möglich ist.

Die Höhe der Arbeitgeber-Anteile an den AVWL wird i.d.R. im Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers geregelt. Genaue Auskünfte dazu kann die zuständige Personalabteilung oder der Betriebsrat erteilen. Derzeit gelten in der Metall- und Elektroindustrie folgende Sätze: Arbeitnehmer, die nach dem Tarifvertrag beschäftigt werden, erhalten derzeit 319,08 Euro pro Jahr (26,59 Euro pro Monat). Auszubildende erhalten 159,08 Euro pro Jahr (bzw. 13,29 Euro) als AVWL. In beiden Fällen muss der Beschäftigte mindestens 6 Monate im Unternehmen ununterbrochen beschäftigt sein und nach dem Tarifvertrag bezahlt werden.

Zusätzlich kann der Arbeitnehmer die AVWL-Leistungen des Arbeitgebers auf den aktuellen Riester-Förderhöchstbetrag aufstocken und zusätzlich bzw. alternativ beliebig hohe private Einzahlungen vornehmen (bis zum 55. Geburtstag, danach nur Gesamteinzahlungen bis zum Förderhöchstbetrag).

Die Altersvorsorgewirksamen Leistungen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil zusammen) können in der Regel bis zum jeweils aktuellen Förderhöchstbetrag der Riester-Förderung erfolgen (derzeit 2.100 Euro). Jedoch sind darüber hinaus beliebig hohe private Einzahlungen bis zum Erreichen des 55. Geburtstages jederzeit in beliebiger Höhe per Überweisung möglich. Nach dem 55. Lebensjahr dürfen die Gesamtbeiträge (AVWL und private Einzahlungen zusammen) in die DWS RiesterRente Premium AVWL pro Jahr nicht größer sein, als der jeweils aktuelle Riester-Förderhöchstbetrag.

Falls der Arbeitnehmer später einmal nicht mehr bei einem Arbeitgeber arbeitet, der AVWL zahlt, kann er auch bis zum 55. Geburtstag beliebig hohe Einzahlungen und nach dem 55. Geburtstag nur noch bis zum Förderhöchstbetrag Einzahlungen vornehmen.

  Wie erhält der Arbeitnehmer seine AVWL?

Um die AVWL-Leistungen des Arbeitgebers zu erhalten, muss der Arbeitnehmer zunächst einen AVWL-fähigen Riester-Vertrag eröffnen. Dazu bieten wir die DWS RiesterRente Premium AVWL mit Sonderkonditionen an. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nicht vorschreiben, welchen AVWL-Vertrag er eröffnen muss. Dies liegt allein in der Entscheidung des Arbeitnehmers. Bei der Eröffnung des Riester-AVWL-Vertrages gibt man einfach im Antrag zur DWS RiesterRente Premium AVWL  den regelmäßigen Beitrag an, den der Arbeitgeber überweisen soll (also der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmer-Anteil zusammen!).

Wenn man darüber hinaus Sonderzahlungen zu Beginn leisten möchte oder weitere private Einzahlungen vom privaten Girokonto vornehmen möchte, muss man diese hier noch nicht angeben.

Zusammen mit der Depoteröffnungs-Bestätigung erhält man von der Fondsgesellschaft DWS ein Service-Blatt für den Arbeitgeber. Auf diesem Blatt stehen bereits die Daten, die der Arbeitgeber für die Überweisung der AVWL benötigt (z.B. die Kontonummer). Zusätzlich muss der Sparer hier den Betrag noch einmal angeben, den der Arbeitgeber monatlich in den Vertrag überweisen soll (also der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmer-Anteil zusammen, wie im Antrag angegeben). Zusätzlich kann hier eine einmalige Sonderzahlung angegeben werden, die der Arbeitgeber in den Vertrag überweisen soll.

Das ausgefüllte Service-Blatt muss dann beim Arbeitgeber abgegeben werden, damit dieser die Überweisung der AVWL-Beiträge veranlassen kann. Den Arbeitnehmer-Anteil der AVWL behält der Arbeitgeber dann vom Gehalt ein. Den Arbeitgeber-Anteil trägt der Arbeitgeber entsprechend des Tarif- bzw. Arbeitsvertrages.

Über diese AVWL-Einzahlungen (Arbeitgeber- und der Arbeitnehmer-Anteil) hinaus kann der Sparer nun auch weitere private Einzahlungen vornehmen und den AVWL-Riester-Vertrag somit als normalen Riester-Vertrag bzw. Altersvorsorgevertrag nutzen. Somit stehen dem Arbeitnehmer für seine Altersvorsorge-Beiträge zwei Wege offen:

  • Aufstockung der AVWL-Leistungen in Form des Arbeitnehmer-Anteils: Dazu einfach auf dem Service-Blatt und dem Antrag einen entsprechend höheren AVWL-Beitrag angeben. Der Arbeitgeber überweist dann automatisch diesen höheren Betrag auf den AVWL-Vertrag und behält den Arbeitnehmer-Anteil dann vom Gehalt ein.
  • Private Einzahlungen per Überweisungen vom privaten Girokonto des Arbeitnehmers: Diese Beiträge werden nicht im Eröffnungsantrag und auch nicht im Service-Blatt angegeben. Der Arbeitnehmer kann einfach die gewünschten Überweisungen direkt in den AVWL-Vertrag vornehmen. Auch Daueraufträge vom privaten Girokonto für regelmäßige Private Einzahlungen sind selbstverständlich möglich.

Zu beachten ist lediglich, dass ab dem 55. Geburtstag des AVWL-Riester-Sparers die Gesamteinzahlungen in den AVWL-Vertrag (also AVWL-Einzahlungen und Private Einzahlungen zusammen) den aktuellen Riester-Förderhöchstbetrag (2.100 Euro) nicht überschreiten dürfen. Bis zum 55. Geburtstag sind beliebig hohe Private Einzahlungen möglich. Die Beiträge eines Jahres, die über den Riester-Förderhöchstbetrag hinaus gehen, werden steuerlich wie Einzahlungen in einen normalen Altersvorsorge-Vertrag behandelt.

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 Riester-Förderung bei AVWL-Verträgen

AVWL-Verträge sind normale Riester-Verträge, die lediglich die Einzahlung von AVWL zulassen. Somit werden auch sämtliche Beiträge bis zur Riester-Förderhöchstgrenze (derzeit 2.100 Euro) wie normale Riester-Beiträge behandelt. Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um AVWL-Beiträge (AVWL-Arbeitgeber-Anteile oder AVWL-Arbeitnehmer-Anteile) oder um Private Einzahlungen des Sparers handelt. Alle Einzahlungen in den AVWL-Riester-Vertrag bis zur Förderhöchstgrenze werden über die normale Riester-Förderung gefördert. Sie erhalten also ganz normal jedes Jahr Ihre Zulagen, sofern Sie diese beantragen, und erhalten jedes Jahr eine Steuerbescheinigung der DWS, mit der Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung den Riester-Sonderausgabenabzug vornehmen können.

Sie erhalten also nicht nur AVWL-Leistungen vom Arbeitgeber, sondern zudem noch die Riester-Förderung vom Staat. Und zusätzlich erhalten Sie von uns noch attraktive Sonderkonditionen.

  Arbeitgeber-Wechsel, Arbeitslosigkeit etc.

Wenn der Arbeitnehmer seinen Job wechselt und nun bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Der neue Arbeitgeber zahlt auch Altersvorsorgewirksame Leistungen: Dann kann der Arbeitnehmer seinen bisherigen AVWL-Vertrag verwenden und muss dem Arbeitgeber nur mitteilen, welche Beiträge dieser auf welchen Vertrag überweisen soll. Der Vertrag bleibt ansonsten unverändert bestehen.
  • Der neue Arbeitgeber zahlt keine Altersvorsorgewirksamen Leistungen: Dann kann der Arbeitnehmer den Vertrag privat weiter führen. Es fließen dann keine AVWL-Beiträge mehr in den Vertrag und der Arbeitnehmer kann (muss aber nicht) private Einzahlungen vornehmen und den Vertrag dann als ganz normalen Riester-Vertrag verwenden. Selbstverständlich kann der Arbeitnehmer den Vertrag auch ruhen lassen und keine Beiträge einzahlen. Der Vertrag bleibt dann auch normal weiter bestehen.

Gleiches gilt für den Fall einer Arbeitslosigkeit oder anderen Fällen, in denen keine AVWL-Leistungen eines Arbeitgebers mehr fließen. Der Riester-Sparer kann dann entweder eigene private Einzahlungen per Überweisung vornehmen oder vorübergehend oder auch auf Dauer keine weiteren Einzahlungen vornehmen und den Vertrag ruhen lassen.

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 So eröffnen Sie die DWS RiesterRente Premium aus AVWL

Ihren Riester-Fondssparplan erhalten Sie ganz bequem:

  • Nachfolgend finden Sie die Eröffnungsunterlagen für den Riester-Fondssparplan bei uns.
    Eröffnungsunterlagen DWS RiesterRente Premium aus AVWL
  • Klären Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber die Höhe der Beiträge ab, die Ihr Arbeitgeber für Sie in den Vertrag überweisen soll und tragen diese im Antrag ein.
  • Nach erfolgreicher Eröffnung des Vertrages erhalten Sie von der DWS eine Eröffnungsbestätigung und einen Antrag auf AVWL. Diesen Antrag geben Sie bitte bei Ihrem Arbeitgeber ab, damit er Ihnen Ihre Altersvorsorgewirksamen Leistungen AVWL überweisen kann.

Die Höhe der Rabatte bzw. Sonderkonditionen bei unseren Riester-Fondssparplänen teilen wir Ihnen  gerne auf Anfrage mit. Nutzen Sie dazu einfach die Formulare auf der Seite Link1Rabatt-Angebot oder rufen uns an!  Kontaktdaten

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Fragen und Antworten zur DWS Riester Rente Premium und zu AVWL finden Sie auf der Seite FAQ zur DWS RiesterRente Premium und FAQ zu Altersvorsorgewirksamen Leistungen.

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