AVWL können Arbeitnehmer bzw. Auszubildende erhalten, wenn der Arbeitgeber diese anbietet. Die Altersvorsorgewirksamen Leistungen werden i.d.R. in Unternehmen gezahlt, die in den Tarifverträgen anstelle von Vermögenswirksamen Leistungen die Zahlung von Altersvorsorgewirksamen Leistungen vorsehen. Dazu gehören v.a. Unternehmen, bei denen die Arbeitnehmer entsprechend des Tarifvertrages mit der IG Metall bezahlt werden (in der Metall- und Elektro-Industrie). Aber auch in Unternehmen, die nicht diesen Tarifvertrag berücksichtigen, können prinzipiell AVWL gezahlt werden.
Um Anspruch auf AVWL zu haben, müssen Arbeitnehmer bzw. Auszubildende i.d.R. bereits 6 Monate ununterbrochen einem Unternehmen angehören, um in diesem Unternehmen AVWL zu erhalten. Fragen Sie am besten in Ihrer Personalabteilung oder dem Betriebsrat nach, ob die Anlage von Altersvorsorgewirksamen Leistungen anstelle von herkömmlichen VL (Vermögenswirksame Leistungen) möglich ist.
Die Höhe der Arbeitgeber-Anteile an den AVWL wird i.d.R. im Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers geregelt. Genaue Auskünfte dazu kann die zuständige Personalabteilung oder der Betriebsrat erteilen. Derzeit gelten in der Metall- und Elektroindustrie folgende Sätze: Arbeitnehmer, die nach dem Tarifvertrag beschäftigt werden, erhalten derzeit 319,08 Euro pro Jahr (26,59 Euro pro Monat). Auszubildende erhalten 159,08 Euro pro Jahr (bzw. 13,29 Euro) als AVWL. In beiden Fällen muss der Beschäftigte mindestens 6 Monate im Unternehmen ununterbrochen beschäftigt sein und nach dem Tarifvertrag bezahlt werden.
Zusätzlich kann der Arbeitnehmer die AVWL-Leistungen des Arbeitgebers auf den aktuellen Riester-Förderhöchstbetrag aufstocken und zusätzlich bzw. alternativ beliebig hohe private Einzahlungen vornehmen (bis zum 55. Geburtstag, danach nur Gesamteinzahlungen bis zum Förderhöchstbetrag).
Die Altersvorsorgewirksamen Leistungen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil zusammen) können in der Regel bis zum jeweils aktuellen Förderhöchstbetrag der Riester-Förderung erfolgen (derzeit 2.100 Euro). Jedoch sind darüber hinaus beliebig hohe private Einzahlungen bis zum Erreichen des 55. Geburtstages jederzeit in beliebiger Höhe per Überweisung möglich. Nach dem 55. Lebensjahr dürfen die Gesamtbeiträge (AVWL und private Einzahlungen zusammen) in die DWS RiesterRente Premium AVWL pro Jahr nicht größer sein, als der jeweils aktuelle Riester-Förderhöchstbetrag.
Falls der Arbeitnehmer später einmal nicht mehr bei einem Arbeitgeber arbeitet, der AVWL zahlt, kann er auch bis zum 55. Geburtstag beliebig hohe Einzahlungen und nach dem 55. Geburtstag nur noch bis zum Förderhöchstbetrag Einzahlungen vornehmen.
|