Gesetzlich gesichert ist bei allen Riester-Verträgen und damit auch bei dem DWS Vermögenssparplan Premium, wie bereits oben beschrieben, mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (und ggf. Zulagen). Zusätzlich zu den bereits beschriebenen regulären Kapitalumschichtungen im Rahmen des finanzmathematischen Modells kann der DWS Vermögenssparplan Premium ab dem 55. Lebensjahr um eine weitere Kapitalsicherung ergänzt werden: Die monatliche Höchststandssicherung.
Im Rahmen dieser Höchststandssicherung bekommt der Sparer ab dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit, einmal erreichte Höchststände seines Guthabens zu sichern. Dazu bekommt der Anleger vor dem 55. Lebensjahr von der Fondsgesellschaft DWS die Einzelheiten zur Höchststandssicherung und die Optionsmöglichkeiten mitgeteilt.
Der Sparer kann (muss aber nicht) von dieser Option zwischen dem 55. Lebensjahr und spätestens 3 Monate vor Beginn der Auszahlungsphase Gebrauch machen. Dazu muss der DWS der gewünschte Rentenbeginn mitgeteilt werden (der sogenannte Referenzrenteneintritts-Termin). Zu diesem Termin werden dann die monatlichen Höchststände, die das Vertragsguthaben jeweils erreicht, gesichert.
Sofern der Sparer seinen Rentenbeginn dann zu diesem Termin wahrnimmt, wird von der Fondsgesellschaft gewährleistet, dass das Guthaben die einmal erreichten Höchststände während der Phase der Höchststandssicherung nicht unterschreitet. Als Höchststände gelten die Guthaben an monatlichen Stichtagen. Diese Stichtage sind regulär der 5. Kalendertag eines jeden Monats (bzw. der darauf folgende Bankarbeitstag).
|