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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur
DWS TopRente
 

 

Auf der Seite DWS TopRente finden Sie einige Informationen zum Produkt und auf der Seite Vergleich DWS RiesterRente Premium/TopRente finden Sie übersichtlich dargestellt einige Informationen zu beiden Produkten.

Auf dieser Seite haben wir Ihnen Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Riester-Fondssparplan DWS TopRente gegeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail. Kontaktdaten.

Rabattanfrage Depotübersicht Riester-Angebot

  Häufig gestellte Fragen zur DWS Top Rente

Sie finden bei uns außerdem FAQ’s zu weiteren Themen auf den verlinkten Seiten: FAQ zur Riester-Förderung, FAQ zur DWS Riester Rente Premium.

1. Welche Varianten gibt es bei der DWS TopRente?

    Bei der DWS TopRente gibt es zwei Sparvarianten: Die DWS TopRente Dynamik und DWS TopRente Balance. Bei der Variante Dynamik kann das Vermögen bis zu 100% in Aktien investiert sein; bei der Variante Balance können dagegen bis zu 60% in Aktienfonds investiert sein.

2. Bis zu welchem Alter kann die DWS TopRente abgeschlossen werden?

    Ein Vertragsabschluss ist bis zum 59. Lebensjahr möglich. Beide Varianten, Dynamik und  Balance, können bis zu diesem Alter abgeschlossen werden. Es muss eine Mindestvertragslaufzeit von 20 Jahren berücksichtigt werden.

3. Wie hoch ist der Mindestbeitrag bei der DWS TopRente?

    Der empfohlene Mindestbeitrag beträgt 150 Euro pro Jahr bzw. 12,50 Euro pro Monat. Verträge, die sich ausschließlich aus Zulagen speisen und Verträge mit dem gesetzlichen Mindestbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr sind auch möglich.

4. Wie kann ich auf meinen Riester-Fondssparplan einzahlen?

    Einzahlungen sind immer nur per Lastschrift möglich. Hierbei können Beiträge monatlich,  vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich eingezogen werden. Zusätzlich sind Sondereinzahlungen möglich.

5. Kann ich meine laufenden Beiträge erhöhen oder verringern?

    Ja. Änderungen der Beitragshöhe und des Zahlungsrhythmus sind jederzeit rechtzeitig zum nächsten Zahlungstermin möglich, indem man dies schriftlich der DWS mitteilt. Hierbei ist sowohl eine Erhöhung als auch eine Verringerung der Beiträge möglich. Des Weiteren kann man auch jederzeit eine Aussetzung der Beitragszahlung vornehmen.
    Wir halten für unsere Kunden Musterbriefe für verschiedene Vertrags-Änderungen bereit, damit sie schnell und bequem Vertragsänderungen vornehmen können. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

6. Sind auch Einmalbeiträge möglich?

    Ja. Einmalbeiträge (Sonderzahlungen) sind jederzeit möglich. Hierzu muss der DWS rechtzeitig vor dem Einzahlungstermin mitgeteilt werden, welcher Betrag eingezogen werden soll.

7. Sind in den jährlichen Beiträgen im Antrag der DWS TopRente bereits die Zulagen enthalten?

    Nein. Der Beitrag im Antragsformular der DWS TopRente entspricht Ihrem Eigenbeitrag.

8. Kann ich zusammen mit meinem Ehepartner eine DWS TopRente eröffnen?

    Nein. Jeder Ehepartner muss einen eigenen Vertrag abschließen, auch wenn in einen der beiden Verträge z.B. nur Zulagen fließen und keine eigenen Beiträge gezahlt werden sollen.

9. Wie bekomme ich meine Zulagen?

    Die Fondsgesellschaft DWS sendet Ihnen unaufgefordert den Antrag auf Altersvorsorgezulage zusammen mit den Jahreskontounterlagen zum Jahresbeginn zu. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Dann beantragt die DWS jedes Jahr automatisch Ihre Zulage. Zudem finden Sie in unserem Antragspaket einen Dauerzulagenantrag, den Sie uns direkt zusammen mit dem Antrag zusenden können.
    Falls Sie Beamter sind, beachten Sie bitte, dass Sie bei Ihrer Besoldungsstelle bzw. Dienststelle eine Einverständniserklärung zur Datenübermittlung abgeben bzw. evtl. eine Zulagennummer beantragen, falls Sie keine Sozialversicherungsnummer haben.

10. Können Vermögenswirksame Leistungen VL oder Altersvorsorgewirksame Leistungen AVWL in die DWS TopRente eingezahlt werden?

    Derzeit können keine vermögenswirksamen Leistungen VL in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Möglich sind derzeit lediglich bei der DWS RiesterRente Premium (nicht bei der DWS TopRente) Altersvorsorgewirksame Leistungen AVWL, die der Arbeitgeber in den Vertrag überweisen kann. Dazu ist aber ein gesonderter Antrag notwendig.
    Altersvorsorgewirksame Leistungen AVWL können Sie nur erhalten, wenn Ihr Unternehmen einem Tarifvertrag angehört, der vorsieht, dass anstelle der Vermögenswirksamen Leistungen VL nur Altersvorsorgewirksame Leistungen AVWL gezahlt werden. Dies ist z.B. in der Elektro- und Metall-Industrie der Fall. Hier gibt es einen entsprechenden Tarifvertrag mit der IG Metall. Aber auch weitere Branchen können entsprechende Regelungen vereinbart haben.
    Sprechen Sie dazu einfach Ihren Arbeitgeber an. Beachten Sie bitte die Besonderheiten zur DWS RiesterRente Premium aus AVWL.

11. Wann erhalte ich frühestens meine Auszahlungen aus der DWS Top Rente und wann spätestens?

    Die Auszahlung der Riester-Rente beginnt frühestens mit der Vollendung des 62. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres bzw. zum Beginn des Jahres, welcher auf den Eintritt der gesetzlichen Rente folgt.

12. Kann ich vorzeitig über meinen Riester-Vertrag bzw. Guthaben verfügen und was hat das zur Folge?

    Eine vorzeitige Verfügung über Ihr Riester-Guthaben können Sie über eine Kündigung Ihres Vertrages veranlassen. Das hat jedoch zur Folge, dass Sie Ihre staatliche Förderung (Riester-Zulagen und Riester-Steuererstattung) zurückzahlen müssen.

13. In welche Fonds legt die DWS TopRente die Sparbeiträge an?

    Das Geld wird in Aktien- und Rentenfonds der DWS angelegt. Die Gewichtung der einzelnen Fonds wird je nach aktueller Marktlage und Restlaufzeit des Vertrages verändert. Die Fondspalette kann auch um weitere Fonds der DWS ergänzt werden.

14. Habe ich Einfluss auf die Gewichtung der einzelnen Fonds in meiner Top Rente?

    Nein. Die Auswahl und die Gewichtung der einzelnen Fonds wird durch die DWS getroffen. Sie können nur indirekt die Gewichtung etwas mitbestimmen, indem Sie sich für eine der beiden Varianten DWS Top Rente Dynamik oder DWS Top Rente Balance entscheiden.

15. Wie hoch kann die Aktienquote maximal sein?

    Die maximale Aktienquote der DWS Top Rente ist in den beiden Sparvarianten unterschiedlich. Bei der Variante Dynamik kann die Aktienquote bis zu 100 Prozent betragen; bei der Variante Balance bis zu 60 Prozent. Die Aktienquote wird im Rahmen der Fondsaufteilung entsprechend der aktuellen Marktlage und der Restlaufzeit des Vertrages variiert. Sie kann somit in schwierigen Marktphasen herunter gefahren werden und später auch wieder angehoben werden.

16. Kann ich bei der DWS TopRente wie bei der DWS Riester Rente Premium online meinen Vertrag betrachten?

    Ja. Dazu erhalten Sie nach Vertragseröffnung automatisch die Online-Zugangsdaten zugesandt.

17. Gibt es die Möglichkeit einer Höchststandssicherung?

    Nein. Auch dies ist nur bei der DWS Riester Rente Premium möglich.

18. Wie hoch sind die Ausgabeaufschläge?

    Die Ausgabeaufschläge bei der DWS TopRente richtet sich nach den Ausgabeaufschlägen der einzelnen Fonds und der aktuell beim Kauf gültigen Fondsaufteilung. Je nach Sparvariante (Dynamik oder Balance) und aktueller Fondsaufteilung können die Ausgabeaufschläge bis zu 5 Prozent betragen. Aufgrund der Anlage in den Aktiendachfonds, der maximal 4,5 % Ausgabeaufschlag hat, wird der Ausgabeaufschlag in der Regel maximal 4,5 % (Variante Dynamik) und 3,5 % (Variante (Balance) betragen. Die beim jeweiligen Kauf gültigen regulären Ausgabeaufschläge werden entsprechend unseres Rabattangebotes in Form eines Sofortrabattes rabattiert. So fällt direkt beim Kauf ein geringerer Ausgabeaufschlag an.
    Momentan liegen die regulären Ausgabeaufschläge bei Vertragsbeginn bei der DWS TopRente Dynamik im Durchschnitt bei 4,3% und bei der Variante DWS TopRente Balance bei 3,25%.
    Fordern Sie Ihr persönliches Rabattangebot bei uns an.

19. Wie hoch ist die Depotgebühr?

    Die Depotgebühr beträgt derzeit jährlich 18,00 €.

20. Kann ich meinen Riester-Vertrag von einem anderen Anbieter auf die DWS übertragen?

    Ja, das ist möglich. Weitere Informationen finden Sie hier: Anbieterwechsel.

21. Kann ich für meine bestehende DWS TopRente ebenfalls Ihren Rabatt erhalten?

    Ja. Schicken Sie uns einfach die ausgefüllten Betreuerwechsel-Formulare. Dann richten wir Ihnen den Rabatt ein.
    Die Betreuerwechsel-Formulare finden Sie auf der Seite Betreuerwechsel.

22. Kann ich meine DWS TopRente auch in eine DWS RiesterRente Premium tauschen?

    Ja. Sie können Ihre TopRente auch in eine RiesterRente Premium tauschen. Ihr Guthaben aus der TopRente wird dann einfach in die neu zu eröffnende RiesterRente Premium übertragen. Kosten für einen Vertragswechsel oder andere Gebühren (z.B. Ausgabeaufschläge oder vergleichbare Gebühren) fallen bei der DWS RiesterRente Premium bzw. einem Wechsel von der TopRente zur RiesterRente Premium nicht an.
    Weitere Informationen finden Sie hier: Anbieterwechsel und Umtausch.

23. Welche Garantie gibt es bei der DWS TopRente?

    Bei der DWS TopRente gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Garantie, dass mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Ende der Sparphase zur Verfügung stehen müssen (Beitragsgarantie).

24. Was passiert, wenn der Riester-Sparer in der Ansparphase oder der Auszahlungsphase verstirbt?

    Das Restguthaben wird bei Tod des Riester-Sparers an die Erben ausbezahlt. Falls der Ehepartner des Riester-Sparers einen Riester-Vertrag hat (bzw. in diesem Fall neu eröffnet), kann das Kapital auch förderunschädlich in diesen Vertrag übertragen werden. Bei Auszahlung an andere Erben muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.

© Rhenus Finanzen  2006-2018

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