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Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
Informationen zur Zulagenstelle für die Riester-Förderung

Die Zulagen und die Steuererstattung im Rahmen der Riester-Förderung muss jeder Riester-Förderberechtigte beantragen. Ansonsten erhält man keine staatliche Förderung. Informationen zum Ablauf der Riester-Förderung und den notwendigen Schritten finden Sie auf der Seite Ablauf der Riester-Förderung.

Die Zulagen kann man über einen Zulagenantrag beim Anbieter des eigenen Riester-Produktes (also z.B. die DWS) beantragen. Der Anbieter reicht dann bei der Zulagenstelle den Zulagenantrag ein. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zur Zulagenstelle. Hinweise zur Beantragung der Steuererstattung finden Sie auf der Seite Ablauf der Riester-Förderung.

Bei uns erhalten Sie Riester-Fondssparpläne mit Rabatt. Informieren Sie sich auf der Seite Riester mit Rabatt über unser Riester-Fondssparplan-Angebot.

Beachten Sie auch unsere FAQ’s zur Riester-Förderung (Häufig gestellte Fragen).

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Relevant sind die gesetzlichen Vorschriften zur Riester-Rente.

Riester Anträge Rabattanfrage Riester-Angebot

  Informationen zur Zulagenstelle ZfA

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ist dafür zuständig, die Zulagenanträge zu überprüfen und die Zulagen zu gewähren. Dazu sollte jeder zulagenberechtigte Riester-Sparer bei seinem Produkt-Anbieter einen Zulagenantrag stellen. Der Anbieter leitet den Zulagenantrag dann an die Zulagenstelle weiter.

Die Zulagenstelle (oder genauer Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen - ZfA) ist der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeordnet und hat die Aufgabe, die mit der Riester-Förderung verbundenen Aufgaben (z.B. Gewährung der Zulagen) durchzuführen. Darüber hinaus hat die ZfA im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes die Aufgabe übertragen bekommen, Rentenbezugsmitteilungen zu sammeln und an die Landesfinanzbehörden weiter zu leiten.

Die Zulagenstelle führt regelmäßig einen Datenaustausch mit den Rentenversicherungsträgern, den Familienkassen und den Meldebehörden durch. Dadurch hat die Zulagenstelle die Möglichkeit, die im Zulagenantrag angegebenen Daten zu überprüfen. Dies ist notwendig, weil der sozialversicherungsrechtliche Status (z.B. "pflichtversichert" oder "freiwillig versichert" in der gesetzlichen Rentenversicherung) oder der Kindergeldbezug für die Gewährung der Zulagen von Bedeutung ist und leider oftmals Fehler beim Ausfüllen bzw. der Aktualisierung der Zulagenanträge unterlaufen. Achten Sie bitte unbedingt darauf, Ihren Anbieter über etwaige Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. Einkommen, Anzahl der Kindergeld-berechtigten Kinder) zu informieren, damit der Anbieter für Sie einen korrekten Zulagenantrag stellen kann. Details dazu finden Sie auf der Seite Ablauf der Riester-Förderung.

Für jeden Riester-Sparer wird unter einer persönlichen Zulagennummer (Details dazu auf der Seite zur Zulagennummer) eine Riester-Akte geführt und alle notwendigen Daten zur Riester-Förderung gesammelt. Wenn Sie einen Zulagenantrag stellen, kann die Zulagenstelle die notwendigen Daten auswerten und die Ihnen zustehende Zulage an den Anbieter Ihres Riester-Produktes überweisen. Dieser schreibt die eingehenden Zulagen dann Ihrem Riester-Vertrag gut.

Weitere Informationen zur Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen finden Sie auf der Internetseite der Zulagenstelle: Link zur Zulagenstelle.

Wenn Sie Beamter, Richter oder Berufssoldat sind, dann beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise für Beamte! Damit Sie als Beamter die Zulagen erhalten, müssen Sie eine besondere Vorgehensweise beachten.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Relevant sind die gesetzlichen Vorschriften zur Riester-Rente.

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