Damit die relevanten Daten und die Gewährung der Zulagen Ihrer Person zugeordnet werden können, hat jeder Riester-Förderberechtigte eine Zulagennummer unter der die gespeicherten Daten im Rahmen des Zulagenkontos verwaltet werden. Bei allen Personen, die bereits eine Sozialversicherungsnummer haben, wird diese als Zulagennummer verwendet.
So hat z.B. jeder Angestellte oder Arbeiter (nicht bei Beamten) eine Sozialversicherungsnummer, unter der das Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung (früher BfA Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bzw. LVA Landesversicherungsanstalt u.a.) geführt wird. Beamte (und weitere Personen wie Richter, Berufssoldaten) erhalten ihre Altersversorgung in Form von Altersbezügen durch ihren Dienstherrn. Sie werden daher nicht bei den Rentenversicherungsträgern geführt und bekommen daher auch keine Sozialversicherungsnummer. Ihre Altersversorgung wird i.d.R. lediglich unter einer Besoldungsnummer oder Personalnummer geführt. Unter dieser Nummer kann das Riester-Konto bei der Zulagenstelle jedoch nicht geführt werden. Daher müssen alle Beamten, die auch vor ihrer Beamtentätigkeit noch keine Sozialversicherungsnummer erhalten haben (z.B. weil sie noch nie als Angestellter gearbeitet haben), eine Zulagennummer beantragen. Zudem werden die Einkommens-relevanten Daten (Besoldung) und Kindergeld-Daten nicht bei den Rentenversicherungsträgern geführt, sondern bei dem jeweiligen Dienstherrn bzw. der Besoldungsstelle. Daher müssen Beamte zusätzlich noch eine Einverständniserklärung für den Datenaustausch zwischen dem Dienstherrn bzw. der Besoldungsstelle und der Zulagenstelle unterschreiben. Weitere Informationen dazu auf der Seite Hinweise für Beamte.
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