9. Was ist, wenn ich Anspruch auf staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage habe, aber von meinem Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen bekomme?
Sie können auch in diesem Fall vermögenswirksame Leistungen anlegen, indem Sie von Ihrem eigenen Verdienst einen Teil umwandeln als VL-Beitrag. Wichtig ist nur, dass Ihr Arbeitgeber für Sie die Beiträge auf den VL-Vertrag überweist. Geben Sie in diesem Fall bei der Eröffnung Ihres VL-Vertrages bei der Aufteilung des Sparbeitrages nur für den Arbeitnehmer-Anteil den gewünschten Betrag an.
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