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AGBs / Rechtliche Hinweise

Alle in unseren Internet-Seiten enthaltenen Angaben und Informationen wurden von  Rhenus Finanzen  oder Dritten sorgfältig recherchiert und geprüft. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können jedoch weder Rhenus Finanzen  noch Dritte Gewähr übernehmen. Dies gilt auch für Internet-Seiten anderer Anbieter; für den Inhalt dieser Seiten übernimmt die Rhenus Finanzen keine Verantwortung.

Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Seite Datenschutz. Unser Impressum finden Sie auf der Seite Impressum.

 

§ 1 Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB abgekürzt) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Rhenus Finanzen, Dr.-Otto-Seidel-Str. 7, 46535 Dinslaken - vertreten durch Dipl. Volkswirt Ulf Bosserhoff - als Betreiber der Website www.fondsportal24.de über die in § 2 dieser AGB beschriebenen Leistungen. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und den Vertragspartnern der Rhenus Finanzen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Vertragsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner.

(2) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich angezeigt. Sofern der Kunde den Änderungen nicht schriftlich innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Bekanntgabe widerspricht, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Auf diese Folge weist die Rhenus Finanzen mit Bekanntgabe der geänderten AGB jeweils ausdrücklich hin. Über die Wahrung der 6-wöchigen Frist entscheidet der Poststempel (regelmäßig das Absendedatum).


§ 2 Tätigkeit der Rhenus Finanzen

(1) Es wird eine Anlageberatung und -vermittlung für Finanzanlagen nach §34f Abs. S.1 GewO sowie eine Beratung bzw. Vermittlung für Versicherungen nach §34d Abs. 1 GewO bzw. nach §34c Abs. 1 Satz 1 GewO für Darlehensvermitt-lung und Finanzierung angeboten. Hierbei erhält Ulf Bosserhoff als Vermittler Provisionen von den Produktanbietern, welche als Kosten in den Produkten bzw. Prämien enthalten sind. Der Kunde zahlt kein Honorar direkt an den Vermittler. Die Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzinstrumenten erfolgt gemäß §2 Abs. 6 Nr. 8 KWG aufgrund der erteilten Genehmigung nach §34f GewO. Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstrumentes findet grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Ulf Bosserhoff hat die erforderliche Sorgfalt nach den Regeln der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Insbesondere schuldet Ulf Bosserhoff danach die Anlage- und Anlegergerechte Beratung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie des von Ihnen angegebenen Anlagezweckes. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Kunde und Ulf Bosserhoff geschlossen werden. Ulf Bosserhoff ist ferner gehalten darüber ein Protokoll zu führen. Bei der Beratung zu und der Vermittlung von Versicherungsverträgen wird der Makler Ihr Vertragspartner. Hierunter fallen z.B. Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Krankenversicherungen usw.

(2) Die Rhenus Finanzen übernimmt die Weiterleitung a) des für die Depoteröffnung erforderlichen Antragsformulars (§ 3) und b) der Kauf- und Verkaufsaufträge (§ 4) für Anlagekonten von Fondsanteilsscheinen verschiedener in der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Fondsgesellschaften an die Depotverwahrstellen (Vertragspartner der Rhenus Finanzen).

(3) Die Rhenus Finanzen erleichtert dem Kunden über die Einsichtnahme in ihre und von Dritten zur Verfügung gestellten Datenbeständen die Auswahl von Fonds (Aktienfonds, Immobilienfonds, Geldmarktfonds etc.). Die in den Datenbeständen dargebotenen Informationen stellen kein Angebot dar. Auf § 10 dieser AGB wird verwiesen.

(4) Sofern nicht anders vereinbart, bietet die Rhenus Finanzen weder Empfehlungen für den Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen noch erbringt sie eine Beratungsdienstleistung.


§ 3 Depoteröffnung und Depotverwaltung

(1) Das für den Kauf und Verkauf von Fondsanteilscheinen erforderliche Depot wird von derjenigen Depotverwahrstelle (Fondsgesellschaft oder Fondsplattform) eröffnet und verwaltet, über deren Produkte Aufträge des Kunden vorliegen. Sofern sich der Kunde zuvor mit der Geltung dieser AGB einverstanden erklärt hat, lässt er sich zum Zwecke der Depoteröffnung über die Internetseiten www.fondsportal24.de ein Antragsformular der jeweiligen Depotverwahrstelle übermitteln.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Angaben auf dem Antragsformular richtig, vollständig und nach eingehender gewissenhafter Prüfung zu machen. Ergänzend gelten die Bestimmungen über die Sorgfaltspflichten des Kunden bei der Erteilung von Aufträgen entsprechend (§ 7 Absatz 3 dieser AGB). Das Antragsformular ist vom Kunden zu unterschreiben und im Original an die Rhenus Finanzen auf dem Postwege zu schicken. Mit dem Abschicken des vollständig ausgefüllten Antragsformulars der jeweiligen Depotverwahrstelle stellt der Kunde verbindlich einen Antrag auf Depoteröffnung.

(3) Das Depot bei der jeweiligen Depotverwahrstelle kann nur in Verbindung mit einer Identitätsfeststellung eröffnet werden.

(4) Die Rhenus Finanzen leitet das Antragsformular im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs an diejenige Depotverwahrstelle weiter, bei der das Depot eröffnet werden soll. Der Kunde willigt in die Speicherung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten ein. Die Rhenus Finanzen verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten. Die Weiterleitung des Antragsformulars behält sich die Rhenus Finanzen in begründeten Ausnahmefällen vor. Die Rhenus Finanzen kann insbesondere dann die Weiterleitung verweigern, wenn der Kunde nicht volljährig ist, seinen Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nicht deutscher Staatsangehöriger ist. Verweigert die Rhenus Finanzen die Weiterleitung des Antragsformulars, so wird der Kunde davon in Kenntnis gesetzt.

(5) Die Rhenus Finanzen übernimmt keine Gewähr dafür, dass der von dem Kunden gestellte Antrag auf Depoteröffnung von der jeweiligen Depotverwahrstelle angenommen wird.

(6) Die Rhenus Finanzen übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Verkaufsunterlagen, die der Kunde von der Depotverwahrstelle erhält.

(7) Für die Depoteröffnung und Depotverwaltung gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Vertragsbedingungen der jeweiligen Depotverwahrstelle.


§ 4 Kauf und Verkauf von Fondsanteilen

(1) Kauf- und Verkaufsaufträge über Fondsanteile werden von der Rhenus Finanzen entgegengenommen und im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs an die jeweilige Depotverwahrstelle weitergeleitet. Auf § 7 Absatz 3 dieser AGB wird verwiesen. Der Kunde ist verpflichtet, zum Kauf ausgewählte Fondsanteile immer in Einklang mit dem angegebenen Anlageziel bzw. der gewählten Risikoklasse zu bringen; mit dem entsprechenden Kaufauftrag (dies kann online oder per Fax erfolgen) erklärt sich der Kunde auch mit einem vom Anlageziel bzw. von der Risikoklasse nicht umfassten Kauf von Fondsanteilen einverstanden.

(2) Für die Kauf- bzw. Verkaufsgeschäfte gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Vertragsbedingungen der betreffenden Depotverwahrstelle. Dies gilt insbesondere für den Ausführungsplatz und die Ausführungsart der Kauf- bzw. Verkaufsgeschäfte, für die Gültigkeitsdauer von unbefristeten Kundenaufträgen, die Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten, das Erlöschen laufender Aufträge und für das Erfordernis eines ausreichenden Depotbestands.


§ 5 Online-Brokerage

Sofern von der jeweiligen Depotverwahrstelle die Möglichkeit der Ausübung von Fondstransaktionen online gegeben ist, stellt die Rhenus Finanzen diese auf Wunsch dem Kunden zur Verfügung. Der Kunde willigt für diesen Fall in die Aufbereitung, Wiedergabe und Speicherung der – auch personenbezogenen – Daten ein.


§ 6 Kosten

(1) Für ihre Vermittlungstätigkeit erhält die Rhenus Finanzen ausschließlich Vergütungen von den Depotverwahrstellen. Die Rhenus Finanzen nimmt Zahlungen der Kunden nicht entgegen.

(2) Die Depotverwahrstelle, zu der der Kunde Geschäftsbeziehungen aufgenommen hat, rechnet gegenüber dem Kunden sowohl den Preis für das Kauf- bzw. Verkaufsgeschäft als auch über die aus der Führung des Depots entstehenden Kosten (Ausgabezuschläge, Depotgebühren etc.) und etwaig entstehender Auslagen ab. Es gelten insofern ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Vertragsbedingungen einschließlich der Preisbestimmungen der jeweiligen Depotverwahrstelle.


§ 7 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden, Verwendung von Fernkopien (Telefax)

(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von dem Usernamen und/oder dem Passwort für das Online-Brokerage erlangt (z.B. durch Ausspähung beim Eingeben der Daten). Username und Passwort dürfen nicht zusammen und insbesondere nicht zusammen mit anderen körperlichen Unterlagen der Rhenus Finanzen aufbewahrt werden. Username und Passwort dürfen auch nicht auf Schriftstücken vermerkt werden oder derart in elektronischer Form gespeichert werden (z.B. auf der Festplatte), die es anderen Personen ermöglicht, von dem Usernamen und/oder dem Passwort Kenntnis zu erlangen. Hat eine von dem Kunden verschiedene Person Kenntnis von dem Usernamen und/oder dem Passwort erlangt, so hat der Kunde dies unverzüglich nach Kenntniserlangung der jeweiligen Depotverwahrstelle zu melden. Jede Person, die den Usernamen und/oder das Passwort kennt, hat die Möglichkeit, das Online-Brokerage-Angebot zu nutzen und nachteilige Verfügungen zu Lasten des Kunden zu treffen. Verletzt der Kunde seine sich aus dem Vorstehenden ergebenden Sorgfaltspflichten und trägt die Verletzung dieser Pflichten zur Entstehung eines Schadens bei, so bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens gemäß § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in welchem Umfang der Kunde den Schaden zu tragen hat.

(2) Der Kunde hat der Rhenus Finanzen alle für die Geschäftsbeziehungen wesentlichen Tatsachen (insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, des Personenstandes, der Verfügungs- bzw. Verpflichtungsfähigkeit, nachteilige bereits eingetretene oder drohende Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse) unverzüglich anzuzeigen.

(3) Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutige Aufträge können nicht gewollte Folgen haben oder zu Verzögerungen führen. Hieraus resultierende Weiterleitungsfehler gehen zu Lasten des Kunden. Bei der Verwendung von Formularen bleiben handschriftliche Änderungen und Zusätze mit Ausnahme der Unterschrift des Kunden, des Ausstellungsdatums und des Ausstellungsortes unberücksichtigt. Änderungen, Bestätigungen, Rückrufe oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet werden. Eine Änderung oder ein Rückruf kann von der Rhenus Finanzen nur dann beachtet werden, wenn ihr die Nachricht so rechtzeitig zugeht, dass ihre Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs möglich ist.

(4) Vorstehende Ausführungen gelten entsprechend für die Übermittlung von Aufträgen jeder Art mittels Fernkopie (Telefax). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Aufträge jeder Art, mit Ausnahme des Antrags auf Depoteröffnung, auch mittels Fernkopie (Telefax) ausgeführt werden können.

§ 8 Kündigung, Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden etc.

Die Vorschriften über die Kündigung, die Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden und anderer das Geschäftsverhältnis zwischen Kunde und der jeweiligen Depotverwahrstelle betreffenden Angelegenheiten, bestimmt sich ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Vertragsbedingungen der jeweiligen Depotverwahrstelle.


§ 9 Haftung

(1) Die Rhenus Finanzen haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden von Personen derer sich die Rhenus Finanzen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Kunden bedient nur im Rahmen von grober Fahrlässigkeit und nur soweit sich aus diesen AGB weitergehende Haftungsbeschränkungen nicht ergeben. Für Schäden, die auf das Verhalten von Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, haftet die Rhenus Finanzen nur, soweit diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben. Haftet die Rhenus Finanzen und ist ein Schaden nicht ausschließlich von ihr verursacht oder verschuldet, so richtet sich die Verpflichtung zum Schadensersatz nach den Grundsätzen des Mitverschuldens gemäß § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

(2) Bei der Weiterleitung von Aufträgen an Depotverwahrstellen beschränkt sich die Verpflichtung und Haftung der Rhenus Finanzen auf die Weiterleitung des Auftrags im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs.

(3) Die Rhenus Finanzen haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige von ihr nicht zu vertretene Ereignisse eintreten.

§ 10 Datenschutz


(1) Die vom Nutzer eingegebenen persönlichen Daten werden gespeichert und auf Wunsch wieder gelöscht (Hinweis gemäß §28 Abs. 1 BDSG).

(2) Für die zur Bearbeitung der Anfragen notwendige Nutzung und Weitervermittlung der persönlichen Daten erteilt der Nutzer seine Einwilligung bereits mit Eingabe und Absendung der Anfrage (§3 TDDSG).

(3) Jeder Nutzer, der Informationsmaterial bzw. Kaufunterlagen bei der Rhenus Finanzen bestellt, wird regelmäßig über die Dienstleistungen, Angebote usw. von der Rhenus Finanzen informiert. Diese Dienstleistung ist kostenfrei. Wird diese Dienstleistung nicht gewünscht, reicht eine formlose Mitteilung an die Rhenus Finanzen, um zukünftig keine Informationen zu erhalten.


§ 11 Haftung für Inhalte und Verweise (Hyperlinks) auf Webseiten Dritter

(1) Die dem Kunden zur Einsichtnahme vorliegenden Börsen- und Wirtschaftsinformationen, Indices, Preise, Nachrichten, allgemeinen Marktdaten und sonstigen Daten und die darauf beruhenden Erklärungen gegenüber dem Kunden werden von der Rhenus Finanzen zur privaten Nutzung ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Genauigkeit – dies betrifft insbesondere auch Zahlenangaben – zur Verfügung gestellt.


(2) Durch Klicken auf bestimmte Verweise (Hyperlinks) auf dieser Homepage können Sie die Websites verlassen. Der Inhalt und die Ausgestaltung sowie etwaige Änderungen der Websites, auf die von dieser Homepage verwiesen wird, unterliegen nicht der Kontrolle oder dem Einfluss des Betreibers. Wir haften daher nicht für den Inhalt einer fremden Website, auf die sie auf ihrer Website lediglich pauschal verweist, und auch nicht für auf solchen fremden Websites enthaltene Verweise auf andere Websites.

Wir behalten uns vor, Verlinkungen auf fremde Seiten zu unterbrechen, sofern sie rechtswidrige, rechts- und linksradikale, sittenwidrige und kinderpornographische Inhalte aufweist. Sofern Sie Kenntnis davon erlangen, bitten wir dringend um unverzügliche Information.


§ 12 Verfügbarkeit des Services

(1) Kann der Kunde aufgrund technischer Mängel oder sonstiger Störungen den Online-Service der Rhenus Finanzen vorübergehend nicht nutzen, haftet die Rhenus Finanzen nur im Fall eines von ihr zu vertretenden Verschuldens und nur in dem Maße, in dem die Rhenus Finanzen im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Der Kunde verpflichtet sich, Störungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Daten unverzüglich der Rhenus Finanzen anzuzeigen. Für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen des Telefonnetzes, des Internets und anderer Kommunikationssysteme der Deutschen Telekom AG oder anderer Netzbetreiber/Provider haftet die Rhenus Finanzen nur im Falle grober Fahrlässigkeit und nur in dem Maße, in dem sie im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat.

(2) Die Rhenus Finanzen garantiert keine 100%ige Verfügbarkeit ihres Services.


§ 13 Abmahnungen

(1) Sollte der Inhalt oder die Aufmachung unserer Webseite www.fondsportal24.de die Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, dann bitten wir um eine diesbezügliche Benachrichtigung ohne Kostennote. Wir garantieren, dass wir zu Recht beanstandete Passagen schnellstmöglich entfernen, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes notwendig ist.

(2) Wir unterzeichnen keine Abmahnungen, Unterlassungs- oder Verpflichtungserklärungen ohne Einschaltung von auf Online-Recht spezialisierten Anwälten. Daher unser Hinweis an Serienabmahner und andere: Bei ungerechtfertigten Abmahnungen werden wir den uns hierdurch entstandenen Schaden einschließlich der anfallenden Anwalts-Kosten auf jeden Fall einklagen.


§ 14 Geltung deutschen Rechts, Gerichtsstand

(1) Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Rhenus Finanzen gilt deutsches Recht. Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch.

(2) Gerichtsstand für die sich aus den Geschäftsverbindungen zwischen der Rhenus Finanzen und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Sitz des Anbieters.

§15 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungenauf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

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