Rürup-Rente (Basis-Rente)
Bei uns erhalten Sie neben den Riester-Fondssparplänen auch Rürup-Verträge mit Sonderkonditionen. So bieten wir Ihnen die DWS BasisRente Komfort mit attraktiven Sonderkonditionen. Die DWS BasisRente kombiniert die staatliche Rürup-Förderung mit den Chancen der Aktienmärkte und bietet zusätzlich noch Garantien für Ihr Altersvorsorge-Kapital. So können Sie nicht nur die staatliche Förderung für Ihre Rürup-Rente erhalten, sondern zudem noch an den Chancen der Aktienmärkte partizipieren.
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Gehören auch Sie zum geförderten Personenkreis? Wie sieht die staatliche Förderung aus? Ein paar Antworten zum Thema “Rürup-Rente” geben wir Ihnen nachfolgend.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Relevant sind die gesetzlichen Vorschriften zur Rürup-Rente.

Rürup mit Rabatt
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Geförderter Personenkreis bei Rürup
Die Basis-Rente/Rürup-Rente eignet sich prinzipiell für alle, die steuerlich gefördert für das Alter vorsorgen und sparen möchten. Sie ist daher möglich für alle Arbeiter, Angestellten und Beamten. Darüber hinaus können aber hier – im Gegensatz zur Riester-Förderung – auch nicht gesetzlich rentenversicherte Personenkreise die Förderung in Anspruch nehmen. Hierzu zählen insbesondere Selbstständige und Freiberufler.

Staatliche Förderung im Rahmen der Rürup-Rente
Bei der Basis-Rente/Rürup-Rente werden die Beiträge steuerlich gefördert. Diese können in bestimmten Grenzen gemeinsam mit eventuellen Beiträgen (inkl. etwaiger Arbeitgeber-Anteile) zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder zu landwirtschaftlichen Alterskassen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hierbei gelten Höchstbeträge von 20.000 € im Jahr für Alleinstehende sowie 40.000 € für Verheiratete. Hierbei ist jedoch eine Übergangsphase bis zum Jahre 2025 zu beachten, in der die Beiträge zu einem bestimmten Prozentsatz der o.a. Grenzen abgezogen werden können. Im Jahre 2005 betrug diese “Berücksichtigungsquote” 60 % (für Alleinstehende also 12.000 €); danach steigt diese Quote jährlich um 2 % . Ab dem Jahr 2025 können dann 100 % dieser Höchstgrenzen geltend gemacht werden.
| Steuerjahr | 2005 | 2006 | … | 2020 | 2021 | … | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Berücks.quote | 60 % | 62 % | … | 90 % | 92 % | … | 96 % | 98 % | 100 % |
Die Rente, die im Rentenalter aus dem Rürup-Vertrag ausgezahlt wird, wird steuerlich genauso behandelt wie die Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und wird somit dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet. Der Anteil der Rente, der angerechnet wird, steigt in einer Übergangsphase vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2030 für Neurentner in diesen Jahren je nach Alter bei Rentenbeginn von 50 % auf 100 %.
Voraussetzungen für eine staatliche Förderung
Um die Beiträge steuerlich geltend machen zu können, hat der Gesetzgeber die Begünstigung an ein paar Bedingungen geknüpft. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Rente auch tatsächlich für die Altersvorsorge des Einzelnen eingesetzt wird:
- Monatliche Rente darf frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden.
- Es darf nur eine monatliche, lebenslange Rente gezahlt werden; Auszahlungen in einem Betrag oder auch Teilbetrag sind nicht zugelassen.
- Die Rentenansprüche dürfen nicht übertragbar, beleihbar, vererblich, veräußerbar oder kapitalisierbar sein. Die Nichtvererbbarkeit bedeutet aber keinen Ausschluss einer Hinterbliebenen-Absicherung. Vielmehr können die Versicherungsansprüche mit einer zusätzlichen Hinterbliebenen-Absicherung kombiniert werden, wodurch der Ehegatte als auch die kindergeldberechtigten Kinder abgesichert werden können. Die Rürup-Rente kann ebenfalls in einem gewissen Umfang eine ergänzende Absicherung für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorsehen.
Alle Produkte, die die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen für eine staatlich geförderte Basis-Rente erfüllen, erhalten eine Zertifizierung, die die Absetzbarkeit der Beiträge erst ermöglicht. Die DWS BasisRente Komfort erfüllt diese Bedingungen selbstverständlich und hat die Zertifizierung schon erhalten.
Funktionsweise der Rürup-Rente
Bisher wird die Rürup-Rente als Rentenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Hierbei können die Beiträge i.d.R. monatlich, jährlich oder flexibel sogar als Einmalbeitrag gezahlt werden. Das führt zu einer großen Flexibilität der Beitragszahlung. Auch beitragsfreie Zeiten wirken sich nicht förderschädlich aus.
Inzwischen ist auch der Abschluss eines Rürup-Fondssparplanes durch den Gesetzgeber zugelassen. Dazu bieten wir die DWS BasisRente Komfort an.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Relevant sind die gesetzlichen Vorschriften zur Rürup-Rente.
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