Ein Rürup-Vertrag in Form der DWS BasisRente Premium kann im Alter ab 15 Jahren abgeschlossen werden. Wichtig dabei ist lediglich, dass der Rentenbeginn frühestens nach dem 62. Lebensjahr erfolgen darf und die Mindestansparzeit 15 Jahre beträgt. Einzahlungen während der Ansparphase sind per Lastschrift als regelmäßige Beiträge (mindestens 25 € pro Monat bzw. 300 € pro Jahr) monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als unregelmäßige Zuzahlungen (jeweils ab 500 €) bzw. als Einmalbeitrag zu Beginn (einmalig dann mindestens 2.500 €) möglich. Einzahlungen sind bis maximal 20.000 € bzw. 40.000 € pro Jahr bei zusammen veranlagten Ehegatten möglich.
Die Beitragszahlung kann jederzeit verändert werden. Neben der Möglichkeit von Zuzahlungen kann der regelmäßige Beitrag jederzeit verändert (erhöht oder verringert) werden. Auch eine Aussetzung der regelmäßigen Besparung ist möglich.
Damit hat der Rürup-Sparer sehr flexible Möglichkeiten der Einzahlungen: z.B. regelmäßige Einzahlungen mit gelegentlichen Zuzahlungen, Einmaleinzahlung mit ggf. späteren Zuzahlungen oder einer späteren Aufnahme von regelmäßigen Zahlungen. Auch möglich ist z.B. der Abschluss der DWS BasisRente kurz vor dem gewünschten Rentenbeginn mit Zahlung eines Einmalbeitrages. So kann es durch die derzeitigen Übergangsregelungen steuerlich oftmals sinnvoll sein, frei werdende Mittel (z.B. aus einer Lebensversicherung) als Einmalbeitrag in eine Rürup-Rente einzuzahlen und dann relativ kurz (2 Jahre) später die Rentenzahlung beginnen zu lassen. Alle diese Möglichkeiten bietet die DWS BasisRente Premium.
Darüber hinaus ist ein Anbieterwechsel möglich. Dies bieten nur sehr wenige Basisrenten am Markt. Die Übertragung von Kapital in die DWS BasisRente Premium wird ohne Berechnung von Gebühren vollzogen. Es fallen für das zu übertragende Kapital auch keine Abschlusskosten oder Ausgabeaufschläge an. Für einen Anbieterwechsel zu einem anderen Anbieter fallen einmalig 51,30 € als Gebühren an.
Das angesparte Rürup-Guthaben wird je nach Marktlage in unterschiedliche Fonds investiert bzw. umgeschichtet, um einerseits eine gute Rendite zu erzielen und andererseits eine Risikominderung zu erreichen.
Gegen Ende der Ansparphase kann der Basisrente-Sparer über die Option einer Höchststandssicherung Einfluss auf die weitere Sicherung seines angesparten Guthabens nehmen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Option der Höchststandssicherung.
In dem Zeitraum ab 10 Jahren vor Rentenbeginn kann der Anleger jederzeit die Option des Ablaufstabilisators aktivieren. Dieser bewirkt, dass innerhalb der Wertsteigerungskomponente (zu Beginn v.a. Aktienfonds) eine schrittweise Umschichtung zugunsten schwankungsärmerer Fonds stattfindet. Diese Umschichtungen verlaufen parallel zu den regulären Umschichtungen und reduzieren zusätzlich das Schwankungsrisiko. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite Ablaufstabilisator.
Weitere Details zur Fondsanlage, dem Ablaufstabilisator und der Höchststandssicherung finden Sie u.a. auf den Seiten FAQs zur DWS BasisRente Premium, Fondsanlage. Ablaufstabilisator und Höchststandssicherung.
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