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Fachwissen VL-Lexikon Darlehenssumme bei Bausparverträgen
Die Höhe der Darlehenssumme, die der Kunde bei Zuteilung seines Vertrages abrufen kann, richtet sich nach der bei Vertragsabschluss vereinbarten Bausparsumme und dem bisher angesparten Guthaben. Bausparguthaben und die maximale Darlehenssumme ergeben in der Summe normalerweise die Höhe der Bausparsumme:
Bausparsumme = Bausparguthaben + Bauspardarlehen
Das bedeutet, dass der Kunde z.B. bei 40.000 € Bausparsumme und 23.000 € angespartem Guthaben die Differenz aus Bausparsumme und Guthaben, also 17.000 € als Darlehen abrufen kann (sofern er es möchte! Er kann auch nur das Guthaben abrufen und auf das Darlehen verzichten!). Der Kunde würde also zu diesem Zeitpunkt neben dem Guthaben zusätzlich die Darlehenssumme abrufen können. Das heißt er kann z.B. Bauvorhaben in Höhe der Bausparsumme (Guthaben + Darlehen) durch diesen Bausparvertrag finanzieren.
Zudem besteht die Möglichkeit, die Zuteilung nicht zu beantragen und den Vertrag weiter zu besparen oder ruhen zu lassen. Wird der Vertrag weiter bespart und wird das Bausparguthaben größer, so verringert sich gleichzeitig die Höhe des möglichen Bauspardarlehens.
Aus diesem Grund kann es u.U. sinnvoller sein, keine weiteren Einzahlungen in einen Bausparvertrag vorzunehmen, der schon zuteilungsreif ist, und stattdessen die weiteren Einzahlungen in einen neuen Bausparvertrag vorzunehmen. Dadurch kann man sich die maximal mögliche Darlehenssumme sichern (wobei Zinsen, eingezahlte Wohnungsbauprämien etc. das Bausparguthaben auch weiter erhöhen und damit den Darlehensanspruch verringern).
Es gibt Bauspartarife, bei denen ein größeres Darlehen in Anspruch genommen werden kann. In diesen Fällen ist die Summe des Bausparguthabens und der abgerufenen Darlehenssumme höher als die Bausparsumme.
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