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Wenn die Gesamtbeiträge eines Jahres (inkl. Sonderzahlungen) für einen Riester-Vertrag über die Förderhöchstgrenzen hinaus gehen, werden diese Mehr-Beiträge wie Beiträge in normale Altersvorsorge-Verträge behandelt. Die Förderhöchstgrenzen sind pro Jahr 2.100 €. Einzahlungen bis zu dieser Grenze werden bei der Berechnung der Riester-Förderung herangezogen. Die Förderhöchstgrenzen sind nicht die 4%-Grenze. Diese Grenze betrifft nur die Mindesteinzahlungen für den Erhalt der vollen Riester-Zulagen. Um die in vielen Fällen höhere höhere Steuererstattung optimal auszuschöpfen, kann es oftmals sinnvoll sein, über die 4% hinaus bis zur Förderhöchstgrenze Beiträge zu leisten. Einzahlungen sind hierbei die Eigenbeiträge und die Zulagen.
Steuerliche Behandlung der Mehr-Beiträge Diese Mehr-Beiträge werden zwar nicht im Rahmen der Riester-Förderung staatlich gefördert. Stattdessen werden die Renten aus diesen Beitragsteilen bzw. die Erträge aber wie normale Altersvorsorge-Verträge der 3. Schicht (z.B. Private Rentenversicherungen) behandelt und dadurch mit ermäßigten Steuersätzen besteuert (nur 50% der Erträge bei Kapitalauszahlungen im Rahmen des Auszahlplanes besteuert; Ertragsanteilsbesteuerung bei der lebenslangen Reibrente ab dem 85. Lebensjahr).
Beitragsgarantie für alle Einzahlungen Ein weiterer Vorteil dieser Mehr-Beiträge: Die Beitragsgarantie, die für den Riester-Fondssparplan gesetzlich vorgeschrieben ist, gilt für alle Beiträge. Und die Höchststandssicherung bei der DWS Riester Rente Premium kann natürlich auch für die Mehr-Beiträge in Anspruch genommen werden. Somit bekommen Sie für alle Einzahlungen, also auch für diese Mehr-Beiträge, die Höchststandsgarantie und die Beitragsgarantie, dass mindestens Ihre Beiträge zum Rentenbeginn zur Verfügung stehen. Sie können also Ihre Altersvorsorge in Aktienfonds mit Garantie aufbauen.
Kapitalwahlrecht Für die geförderten Riester-Verträge gilt das 30% Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass zu Rentenbeginn 30 Prozent des zur Verfügung stehenden Kapitals entnommen werden können (kein Muss, nur eine Option) und der Rest für die Berechnung der lebenslangen Rente verwendet wird. Das Kapital, das aus den Mehr-Beiträgen (Beiträge über den Förderhöchstgrenzen) entstanden ist, kann auch zu mehr als 30 Prozent entnommen werden, und zwar auch komplett (also bis zu 100% dieses Kapitals).
Zusammenfassung der Vorteile: Somit können Sie Ihren Riester-Fondssparplan DWS RiesterRente Premium für mehrere Zwecke nutzen:
- Staatliche Förderung mit Riester-Zulagen und Riester-Steuererstattung
- Sicherheit durch gesetzliche Beitragsgarantie für alle Einzahlungen
- zusätzliche, optionale Sicherheit durch Option der Höchststands-Garantie
- zusätzliche private Altersvorsorge mit ermäßigten Steuersätzen durch Mehr-Beiträge
- Kapitalwahlrecht: 30% für das Kapital aus geförderten Riester-Beiträgen, 100% Kapitalwahlrecht für das Kapital aus den Mehr-Beiträgen.
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