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Höchststandssicherung
bei der DWS BasisRente Premium
 

DWS BasisRente Premium
DWS

 Garantien: Beitragsgarantie und Option der Höchststandssicherung

Die DWS bietet für die DWS BasisRente Premium zwei Formen von Garantien:

Sparbeitragsgarantie:

Für jeden DWS BasisRente Premium-Vertrag garantiert die DWS, dass zumDWS BasisRente Premium Ende der Ansparphase mindestens 90% der eingezahlten “Sparbeiträge” zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass bei jeder Marktsituation zum Ende der Ansparphase die DWS diese Summe garantiert, auch wenn die Aktienmärkte sich schlecht entwickeln. Ausnahme ist z.B. ein vorgenommener Anbieterwechsel zu einem anderen Anbieter. In diesem Fall kann die DWS die Sparbeitragsgarantie nicht gewährleisten.

Höchststandssicherung:

Zusätzlich zur Beitragsgarantie und zusätzlich zu den bereits beschriebenen regulären Kapitalumschichtungen im Rahmen des finanzmathematischen Modells kann die DWS Rente Premium ab dem 55. Lebensjahr um eine weitere Kapitalsicherung ergänzt werden: Die monatliche Höchststandssicherung. Diese Option kann der Rürup-Sparer (muss aber nicht) wählen.

Im Rahmen dieser Höchststandssicherung bekommt der Rürup-Sparer ab dem 55. Lebensjahr bis spätestens 3 Monate vor Rentenbeginn die Möglichkeit, einmal erreichte Höchststände seines Fondsguthabens zu sichern. Dazu bekommt der Anleger vor dem 55. Lebensjahr von der Fondsgesellschaft DWS die Einzelheiten zur Höchststandssicherung und die Optionsmöglichkeiten mitgeteilt.

Der Basisrente-Sparer kann (muss aber nicht) von dieser Option zwischen dem 55. Lebensjahr und spätestens 3 Monate vor Beginn der Auszahlungsphase Gebrauch machen. Dazu muss der DWS der gewünschte Rentenbeginn mitgeteilt werden (der sogenannte Referenzrenteneintritts-Termin). Zu diesem Termin werden dann die monatlichen Höchststände, die das Vertragsguthaben jeweils erreicht, gesichert.

Sofern der Rürup-Sparer seinen Rentenbeginn dann zu diesem Termin wahrnimmt, wird von der Fondsgesellschaft gewährleistet, dass das Rürup-Guthaben die einmal erreichten Höchststände während der Phase der Höchststandssicherung nicht unterschreitet. Als Höchststände gelten die Guthaben an monatlichen Stichtagen. Diese Stichtage sind regulär der 5. Kalendertag eines jeden Monats (bzw. der darauf folgende Bankarbeitstag).

Selbstverständlich ist die Höchststandssicherung kostenlos und verursacht keine zusätzlichen Gebühren. Die Garantie wird erreicht durch eine Umschichtung der Fonds. Da hierbei tendenziell von Aktienfonds zu Rentenfonds umgeschichtet wird und diese geringere Verwaltungsgebühren verursachen, führt die Höchststandssicherung sogar zu geringeren Kosten im Vertrag.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Relevant sind allein die Bedingungen der Fondsgesellschaft DWS zum Produkt DWS Basis Rente Premium, die Sie in den Antragsunterlagen nachlesen können.

© Rhenus Finanzen  2006-2018

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