Durch die aktuellen Reformen der Besteuerung von Kapitalerträgen müssen sich Anleger auf neue Rahmenbedingungen für ihre Kapitalanlagen einstellen: Dazu gehören z.B. die Reduzierung des Sparerfreibetrages zum 1. Januar 2007 oder die Einführung einer Abgeltungssteuer. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einige Informationen zur aktuellen Reform der Unternehmenssteuern und der damit einhergehenden Einführung einer Abgeltungssteuer an die Hand geben.
Bei uns erhalten Sie ca. 9.000 Fonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag. Fordern Sie einfach unsere Rabattinformationen an und informieren Sie sich, ob auch Ihre Fonds ohne Ausgabeaufschlag zu erwerben sind.
Informationen zur Abgeltungssteuer
Weitere Informationen finden Sie auf unseren folgenden Seiten:
Die Abgeltungsteuer, die zum 01.01.2009 eingeführt wird, sieht eine neue Besteuerung von Kapitalerträgen wie Zinsen und Dividenden vor, die für Investmentfonds, Zertifikate und Aktien gelten. Diese Steuer, die im Paket der “Reform der Unternehmenssteuern” mit Entwurf vom 21.03.2007 einbezogen ist, ist eine Pauschalsteuer, d.h. sie wird direkt von den Banken bzw. den depotführenden Stellen an das zuständige Finanzamt abgeführt. Wichtig ist hierbei aber, dass diese Steuer nicht nur auf die Zinserträge und Dividenden, sondern auch auf die Kursgewinne ansetzt. Gibt es bisher nach § 23 EStG noch die Möglichkeit, Kursgewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr oder innerhalb der Spekulationsgrenze von 512 € für die aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielten Gesamtgewinne im Kalenderjahr steuerfrei zu vereinnahmen, so wird diese zum 01.01.2009 wegfallen. Die Höhe dieses Pauschalsteuersatzes beträgt 25 % Einkommensteuersatz, 5,5 % (bezogen auf den Einkommensteuersatz) Solidaritätszuschlag und 9 % (bezogen auf den Einkommensteuersatz und nach jeweiliger Konfession unterschiedlich) Kirchensteuersatz, so dass sich eine pauschale Steuerbelastung von 28,625 % ergibt. Der bis dato geltende Steuerfreibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag von insgesamt 801 € wird nun ersetzt durch einen pauschalen Sparerpauschbetrag in gleicher Höhe. Der Unterschied liegt darin, dass höhere Werbungskosten ab dem Zeitpunkt im Rahmen von "Einkünften aus Kapitalvermögen" nicht mehr zum Abzug gebracht werden können. Auch die bisher mögliche Verrechnung von Kapitaleinkünften untereinander wie z.B. von Zinseinkünften mit Verlusten aus Aktiengeschäften ist dann nicht mehr möglich, sondern nur noch innerhalb der gleichen Kategorie wie in diesem Beispiel mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften.
Welche gravierenden Auswirkungen die neue Pauschalsteuer für den Anleger hat, verdeutlicht folgendes Beispiel: Kunde kauft 1.000 Fondsanteile zu einem Kurs von 100 €. ausmachender Betrag: 100.000 €
Regelung bis 31.12.2008
Regelung ab 01.01.2009
Ausschüttung nach einem Jahr von 0,75 € je Anteil
0,75 € * 1.000 = 750 €
max. Freibetrag 801 € (ledig) (noch nicht ausgeschöpft)
Ausschüttung nach Steuern von 750 €
0,75 € * 1.000 = 750 €
max. Sparer-Pauschbaetrag 801 € (ledig) (noch nicht ausgeschöpft)
Ausschüttung nach Steuern von 750 €
Verkauf aller Anteile nach 2 Jahren zu einem Kurs von 115 € je Anteil
1.000 * 115 € = 115.000 €
Keine Steuern auf die Kursgewinne, da Haltefrist > 1 Jahr
Plus von 4.293,75 € der alten Regelung gegenüber der geplanten neuen Regelung mit der Abgeltungsteuer
Es zeigt sich, dass mit der Pauschalsteuer insbesondere durch die Besteuerung der Kursgewinne dem Fondssparer unter dem Strich eine geringere Nachsteuerrendite gegenüber der heutigen Art der Besteuerung bleibt. Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass alle vor dem 31.12.2008 getätigten Fonds - und Aktienkäufen der alten Besteuerung unterliegen, sprich für diese gilt die Steuerfreiheit von Kursgewinnen nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr. Bei Zertifikaten gibt es eine abweichende Regelung, nach der alle vor dem 15. März 2007 getätigten Käufe nach den bisher geltenden Steuergesetzen besteuert werden. Wie letztendlich das endgültige Gesetz zur Abgeltungssteuer aussieht, ist momentan noch nicht ganz klar, u.U. wird es auch noch Ausnahmeregelungen geben.
Es kann aber davon ausgegangen werden, dass diese durch den Bundestag beschlossene Gesetzesvorlage auch ohne wesentliche Änderung den Bundesrat passieren wird und damit als Gesetz seine Anwendung findet.
Depot-Bonusaktion: Bis zu 120 Euro als Gutschein Für die Eröffnung (oder einen Betreuerwechsel) eines Investmentdepots erhalten Sie je nach erreichtem Fondsvolumen innerhalb der ersten 3 Monate bis zu 120 € als Gutschein von uns.
Disclaimer Alle Informationen und Daten sind ohne Gewähr. Wir erheben keinen Anspruch auch Vollständigkeit und geben hiermit keine Kaufempfehlung oder Beratung zum Steuerrecht ab. Irrtümer und Tippfehler vorbehalten.
Fonds mit 100% Rabatt, Riester-Fondssparplan mit bis zu 50% Rabatt, VL-Vertrag mit 100% Rabatt, AVWL, Investmentfonds ohne Ausgabeaufschlag, kostenloses Depot*, Ethik-Fonds mit 100% Rabatt, Umwelt-Fonds ohne Ausgabeaufschlag Klimawandel-Fonds mit 100% Rabatt, Klimafonds ohne Ausgabeaufschlag, Abgeltungssteuer, Klima, Umweltfonds, Discount, DWS TopRente, DWS RiesterRente Premium, UniProfiRente, Nachhaltigkeit, Ökofonds, Depot